Was geschieht bei der Sicherstellung eines Leichnams?
In jedem Krimi kommt es vor: die Sicherstellung eines Leichnams. Im Krimi geschieht dies, wenn der Verdacht besteht, jemand könnte ermordet worden sein. Und, wer hätte das gedacht, im realen Leben ist dies ebenso.
Ob bei einem Unfall, einem plötzlichen Tod oder einem Suizid – immer muss geklärt werden, ob nicht jemand nachgeholfen hat. Der Sinn der Sicherstellung eines Leichnams ist daher auf den ersten Blick einleuchtend: Es soll kein Mörder ungestraft davonkommen.
Entsprechend muss eine Leiche immer dann, wenn der Verdacht eines unnatürlichen Todes besteht, untersucht werden. Dies gilt auch, wenn erst einmal ein natürlicher Tod bescheinigt wurde, dann aber im Versorgungsraum des Bestattungsunternehmens oder sogar erst im Krematorium bei der amtsärztlichen Leichenschau Zweifel an der Todesursache aufkommen.
Die Sicherstellung eines Leichnams – eine Aufgabe für die Polizei
Wenn ein Arzt oder eine Ärztin auf dem Leichenschauschein ankreuzt, die Todesursache sei ungeklärt oder der:die Tote sei eines unnatürlichen Todes gestorben, muss die Polizei hinzugerufen werden und den Leichnam sicherstellen. Der Fundort darf von nun an nicht mehr verändert und der Leichnam nicht mehr bewegt werden. Er gilt als beschlagnahmt. Die hinzugerufene Polizei nimmt den Sachverhalt auf, schaut nach eventuellen Spuren und ruft dann ein Bestattungsunternehmen, das den verstorbenen Menschen in die Räume des nächstgelegenen Friedhofs oder in die Rechtsmedizin bringt.
Nach der Sicherstellung des Leichnams leitet die Polizei ihren Bericht an die Staatsanwaltschaft, die entscheidet, ob der Tod weiter untersucht werden sollte. Wenn ja, wird der Leichnam, wenn er es nicht schon ist, in die Rechtsmedizin gebracht und dort genauer untersucht beziehungsweise obduziert. Eine Obduktion findet nicht automatisch, sondern nur auf Anweisung statt. Die Hinterbliebenen können keinen Einspruch dagegen erheben.
Auf der Suche nach der Todesursache: Todesermittlungsverfahren und Obduktion
Die Sicherstellung eines Leichnams führt zu einem sogenannten Todesermittlungsverfahren. Hierbei untersucht ein:e Rechtsmediziner:in den Leichnam genau, um Anhaltspunkte für die Todesursache zu finden. Es wird dabei besonders nach Anzeichen von Gewalt oder anderem Fremdverschulden gesucht. Gibt es keine Hinweise darauf, dass eine andere Person den Tod verschuldet haben könnte, so wird der:die Tote freigegeben.
Ist die Todesursache jedoch weiterhin unklar oder besteht der Verdacht, jemand könnte bei dem Tod etwas nachgeholfen haben, wird eine Obduktion veranlasst. Während bei der Leichenschau ein Arzt, eine Ärztin genügt, braucht es bei einer Obduktion immer zwei Ärzte.
Finden diese keine Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden, so gibt die Staatsanwaltschaft den Leichnam frei und er kann nun bestattet werden. Dazu wird der Bestattungsschein an die Polizeidienststelle gesendet. Zusammen mit der Anzeige der Polizei wird dieser dann an das Standesamt weitergeleitet und dort der Todesfall bekundet.
Die Hinterbliebenen haben keinen Einfluss darauf, wie lange es dauert, bis der Leichnam freigegeben wird.
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Wenn die Sicherstellung des Leichnams aufgehoben ist, kann bestattet werden
Ist der Leichnam freigegeben, kann er vom gewählten Bestattungsunternehmen abgeholt und in dessen Versorgungsräume überführt werden. Während die Hinterbliebenen keinen Einfluss darauf haben, welches Bestattungsunternehmen von der Polizei gerufen wird, haben sie ab der Freigabe die freie Wahl. Die Angehörigen können also frei wählen, wer ihren geliebten Menschen versorgen soll.
Auch wenn die Hinterbliebenen nicht wissen, wie lange die Sicherstellung des Leichnams dauert, ist es sinnvoll, sich bereits vor der Freigabe des Verstorbenen auf die Bestattung vorzubereiten und das gewählte Bestattungsunternehmen zu informieren, da zahlreiche Dokumente besorgt werden müssen. Und dies dauert erfahrungsgemäß einige Zeit.
Nach der Freigabe wird der:die Verstorbene für die Abschiednahme vorbereitet. Dabei ist es für die Hinterbliebenen immer wichtig zu wissen: Selbst wenn ihr verstorbenes Familienmitglied obduziert wurde, wird davon nichts zu sehen sein. Die Obduzierenden und der:die Bestatter:in gehen würdevoll mit dem verstorbenen Menschen um und richten ihn angemessen her.
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